Zwischenbericht

Zwischenbericht
1. Kennzeichnung: Der Z. ist ein gemäß Börsengesetz und der §§ 53 ff. der Börsenzulassungs-VO i.d.F. vom 9.9.1998 (BGBl I 2832) als Halbjahresbericht innerhalb des Geschäftsjahres aufzustellender Bericht. Eine Berichterstattung in kürzeren Abständen ist zulässig. Zur Berichterstattung verpflichtet sind Unternehmen, die an der Börse zugelassene Aktien oder zur amtlichen Notierung zugelassene, Aktien vertretende Zertifikate emittiert haben (§ 44b BörsG).
- 2. Inhalt: Gemäß § 40 I BörsG hat der Z. „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage und des allgemeinen Geschäftsgangs des Emittenten im Berichtszeitraum“ zu vermitteln. Der Z. hat u.a. folgende Zahlenangaben zu enthalten: Den Betrag der Umsatzerlöse, das Ergebnis vor oder nach Steuern, bei Ausschüttung von Zwischendividenden das Ergebnis nach Steuern und den Ausschüttungsbetrag, Vergleichszahlen zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Außerdem sind u.a. Erläuterungen erforderlich: Zur Aufgliederung der Umsatzerlöse, zur Auftragslage, zur Preis- und Kostenentwicklung, zur Zahl der Arbeitnehmer, zu den Investitionen, zu ergebniswirksamen Vorgängen von besonderer Bedeutung, zu den Aussichten für das laufende Geschäftsjahr. Die verlangten Zahlenangaben sind unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften zur  Rechnungslegung des HGB zu ermitteln. Für den Z. gilt daher das Stetigkeitsprinzip im Vergleich zum letzten Z. und grundsätzlich auch zum vorangehenden  Jahresabschluss. Die Unternehmen haben die Wahl, den Z. als Einzel- oder Konzernbericht aufzustellen, sofern das berichtspflichtige Unternehmen einen  Konzernabschluss veröffentlicht.
- 3. Veröffentlichung und Prüfung: Der Z. ist im Bundesanzeiger oder als Druckschrift mit einem entsprechenden Hinweis im Bundesanzeiger zu publizieren. Er ist außerdem der Börsenzulassungsstelle auszuhändigen. Der Z. ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Berichtsperiode zu veröffentlichen.
- Z. können gemäß § 54 BörsZulV auf freiwilliger Basis geprüft werden. Als Prüfer kommen nur  Wirtschaftsprüfer bzw.  Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Frage.
- 4. Zweck: Z. sollen die Transparenz des Kapitalmarktes erhöhen. Sie sollen möglichst zeitnah Entwicklungstendenzen der Lage und des „allgemeinen Geschäftsgangs“ aufzeigen. Ähnlichkeiten mit dem  Lagebericht sind deutlich.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Zwischenbericht — Zwischenbericht …   Deutsch Wörterbuch

  • Zwischenbericht — Zwị|schen|be|richt 〈m. 1〉 vorläufiger, noch nicht endgültiger Bericht * * * Zwị|schen|be|richt, der: vorläufiger Bericht. * * * Zwị|schen|be|richt, der: vgl. ↑Zwischenabrechnung …   Universal-Lexikon

  • Zwischenbericht — Zwị|schen|be|richt …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Zwischenberichterstattung — ⇡ Zwischenbericht, ⇡ Quartalsberichterstattung …   Lexikon der Economics

  • GuttenPlag Wiki — Grafische Darstellung der Seiten in Guttenbergs Doktorarbeit, die laut Guttenplag Wiki Plagiate enthalten (Stand 3. April 2011) Das GuttenPlag Wiki ist ein am 17. Februar 2011 gegründetes offenes Wiki, dessen Mitarbeiter Plagiate – die… …   Deutsch Wikipedia

  • Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche — ist ein Phänomen, das seit Mitte der neunziger Jahre weltweit größere öffentliche Aufmerksamkeit erhalten hat. Die Sensibilisierung für das frühere Tabuthema hat viele Opfer ermutigt, 30 oder 40 Jahre nach den Vorfällen an die Öffentlichkeit zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Air-France-Flug 447 — Route der Air Fr …   Deutsch Wikipedia

  • Colexon Energy — AG Rechtsform Aktiengesellschaft ISIN DE0005250708 Gründung 2005 Sitz Hamburg, Deutschland Leitung …   Deutsch Wikipedia

  • Nationale Plattform Elektromobilität — Elektromobilitätsgipfel in Berlin am 3. Mai 2010 …   Deutsch Wikipedia

  • Phasenmodell — Eine Projektphase oder ein Projektabschnitt ist eine Kategorisierung des Fortschrittszustands eines Projektes anhand der Erreichung weniger, die Phasen voneinander deutlich abgrenzender, Meilensteine. Wie detailliert die Phasengliederung… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”